Bundesligist FSV Mainz 05 muss nach einem Urteil des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine 3000-Euro-Strafe wegen eines "nicht ausreichenden Ordnungsdienstes" zahlen.
In der Nachspielzeit der Begegnung zwischen Mainz und 1899 Hoffenheim (3:0) am 27. Oktober 2012 war ein Zuschauer während einer Spielunterbrechung aus dem Zuschauerblock des Heimteams auf das Spielfeld gelaufen.
Die Fortsetzung der Begegnung wurde dadurch um eine halbe Minute verzögert. Die Mainzer haben dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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Geldstrafe für FSV Mainz 05
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