DFB-Präsident Wolfgang Niersbach wird wie erwartet zur Wahl in das Exekutiv-Komitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) antreten. Die offizielle Nominierung erfolgte durch die UEFA-Exekutive am Donnerstag in Sofia, wo auch das Bewerbungsverfahren für die EM 2020 und der Aktionsplan zum Kampf gegen den Rassismus im Fußball verabschiedet wurden.
Niersbach soll im Exko den früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger ablösen und steht ebenso erstmals auf der Kandidatenliste wie David Gill, Vorstandsvorsitzender von Manchester United, und Portugals Verbands-Boss Fernando Gomes. Die Wahl des Exekutiv-Komitees wird am 24. Mai in London stattfinden.
Auf seiner Sitzung in der bulgarischen Hauptstadt empfahl die UEFA zudem den Schiedsrichtern, Spiele bei rassistischen Vorfällen zu unterbrechen. Außerdem sollen Antirassismus-Programme verbessert werden und Trainer aktiv eingreifen, wenn sie Einfluss auf eigene Fans nehmen können.
Der Strategische Beirat für Berufsfußball (SBBF) legte eine entsprechende Resolution vor, die das UEFA-Exekutivkomitee verabschiedete. Der Beirat setzt sich aus Vertretern der UEFA, der Klubs (ECA), der Ligen (EPFL) und der Spielergewerkschaft FIFPro zusammen.
2009 hatte die UEFA für solche Fälle bereits die Empfehlung zu Spielunterbrechungen ausgesprochen, bisher wurde sie jedoch trotz diverser rassistischer Vorfälle in keinem offiziellen UEFA-Spiel von den Schiedsrichtern durchgesetzt.
Zuletzt gab es beim italienische Erstligisten Inter Mailand im Europa-League-Spiel gegen Tottenham Hotspur rassistische Gesänge. Der ehemalige Bundesligaspieler Kevin-Prince Boateng vom AC Mailand hatte in einem Freundschaftsspiel im Januar mit seiner Mannschaft den Platz verlassen, nachdem er rassistisch beleidigt worden war.
Auf der Tagesordnung der UEFA-Exekutive stand zugleich die Verabschiedung der Regeln für das Bewerbungsverfahren zur EM 2020, das im April 2014 beginnt. Die Endrunde in sieben Jahren wird europaweit auf 13 verschiedene Städte verteilt, darunter zwölf Standardpakete mit je drei Gruppenspielen und einer Achtel- oder Viertelfinal-Begegnung, sowie ein Paket mit den Halbfinal-Spielen und dem Finale.
Je Land soll es nur einen Austragungsort geben, alle Spiele eines Pakets werden folglich im selben Stadion stattfinden. Dies gilt auch für die Halbfinal-Begegnungen und das Endspiel. Jeder Nationalverband kann maximal zwei Bewerbungen einreichen - eine für ein Standardpaket und eine für das Halbfinal- und Endspielpaket.
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