Bundesligist 1. FC Nürnberg kommt das Fehlverhalten seiner Anhänger teuer zu stehen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Club wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit 95.000 Euro Strafe belegt.
Darin enthalten ist die Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro, die bereits am 16. September verhängt worden war, gegen die der Verein jedoch Einspruch eingelegt hatte. Auch diesmal kann der 1. FCN binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
Im ersten Fall waren am 25. Januar 2013 im Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund mehrere Rauchbomben im Nürnberger Zuschauerblock gezündet worden.
Außerdem waren die Anhänger des Club beim Spiel bei Eintracht Frankfurt am 9. Februar unangenehm aufgefallen. Es kam zu Attacken auf Ordner und Sachbeschädigungen.
Im dritten Fall traf im Heimspiel der Franken am 21. September gegen Dortmund ein aus dem FCN-Block geworfener voller 0,2-Liter-Getränke-Karton den BVB-Profi Marco Reus am Oberkörper.
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